1. Was ist der Zweck des Vereins Freaktal ShockerZ?
Der Verein Freaktal ShockerZ organisiert Veranstaltungen im Grusel-/Horrorsegment und ist gemeinnützig tätig. Der Verein verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke, und alle Organe arbeiten ehrenamtlich.

 

2. Wo befindet sich der Sitz des Vereins Freaktal ShockerZ?

Der Verein Freaktal-Shockerz hat den Sitz in Möhlin AG und veranstaltet auch Events in der Gemeinde Möhlin oder Umgebung.

 

3. Wer kann Mitglied werden?
Mitglied können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden, die den Vereinszweck unterstützen. Es gibt Aktivmitglieder, Passivmitglieder und Ehrenmitglieder.

 

4. Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt und betragen maximal CHF 200.00 pro Jahr. Aktivmitglieder zahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.

 

5. Welche Vorteile habe ich als Aktivmitglied?
Aktivmitglieder haben Stimmrecht und können die Angebote des Vereins nutzen. Sie sind verpflichtet, bei den Vereinsaktivitäten, insbesondere bei Auf- und Abbauarbeiten, bei der Durchführung von Veranstaltungen sowie als Liveakteure mitzuwirken.

 

6. Wie kann ich dem Verein beitreten?
Der Eintritt ist jederzeit möglich. Ein Aufnahmegesuch ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet endgültig über die Aufnahme.

 

7. Wie kann ich aus dem Verein austreten?
Ein Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Für das laufende Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu zahlen.

 

8. Kann ich als Passivmitglied aktiv mithelfen?
Ja, auch Passivmitglieder können bei Auf- und Abbauarbeiten sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen mitwirken.

 

9. Was passiert im Falle einer Vereinsauflösung?
Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Über die Verwendung des Liquidationserlöses entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

10. Wie werden meine Daten geschützt?
Der Verein erhebt nur die notwendigen Personendaten und sorgt für eine angemessene Datensicherheit. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den schweizerischen Datenschutzbestimmungen.

 

11. Wer ist für den Verein zeichnungsberechtigt?
Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes verpflichtet.